Tausende Gebäude stehen in Deutschland unter Denkmalschutz. Wer sich für eine Sanierung entscheidet, muss sich an strenge Regeln handeln. Eine beliebte Maßnahme ist der Austausch der alten Fenster mit modernen Denkmalschutzfenstern. Was es zu beachten gilt, erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber auf Fensterbau.org.

Sanierungsarbeiten in denkmalgeschützten Gebäuden verlaufen nicht immer unkompliziert. © mzacha by stockxchng
Ob eine jahrhundertealte Kirche, ein historischer Wasserturm oder ein Wohngebäude, das sich seit Generationen im Familienbesitz befindet – das Wohnen in denkmalgeschützten Gebäuden hat etwas Besonderes an sich. Früher oder später stehen jedoch Sanierungsarbeiten an, die für Eigentümer nicht immer unkompliziert verlaufen. Damit der Charakter der Immobilie erhalten bleibt, dürfen gewisse Bestandteile nicht verändert werden. Was aber, wenn die Fenster zu alt sind und komplett ersetzt werden müssen? Diese und viele weitere Informationen, wie Sie Denkmalschutzfenster erneuern können, erhalten Sie im Anschluss.
Historisierende Fenster für Gebäude mit Geschichte
Der Austausch der alten Fenster ist eine beliebte Maßnahme bei Eigentümern historischer Gebäude. Das Problem: Der Denkmalschutz darf zu keinem Zeitpunkt vernachlässigt werden. Natürlich sollen die Fenster im Rahmen einer Sanierung auf den neusten Stand der Technik gebracht werden, insbesondere hinsichtlich der Dämmung und des Schallschutzes. Doch ist das möglich, ohne Probleme mit dem Landesgesetz zur Denkmalpflege zu bekommen? Befassen Sie sich zunächst ausführlich mit dem genannten Gesetz, denn darin sind alle Bestimmungen enthalten, die Sie zur Fenstersanierung beachten müssen.
Beauftragen Sie frühzeitig einen Fachplaner, der sich in puncto Energieberatung, Architektur sowie Bauphysik auskennt. Mit seiner langjährigen Erfahrung erstellt er nach einer Bestandsaufnahme eine Dokumentation, energetische Analyse sowie Schadenskartierung. Außerdem prüft er, ob die Beschläge und Falzdichtungen funktionsfähig sind.
Denkmalschutzfenster sanieren: Diese Möglichkeiten gibt es
Wenn Sie die Fenster eines denkmalgeschützten Gebäudes sanieren möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Neues Vorfenster: Vor einem Hauptfenster wird ein Einfachfenster angebracht.
- Aufdoppelung: Auf das bestehende Fenster wird ein weiterer Flügelrahmen (außen oder innen) aufgesetzt.
- Austausch der Verglasung: Der Rahmen bleibt erhalten, lediglich die alte Verglasung wird durch zeitgemäße Isolierverglasung ersetzt.
- Neues Isolierglasfenster: Bei einem Kastenfenster lohnt sich in vielen Fällen der komplette Austausch durch ein Fenster mit mehrfacher Isolierverglasung.
Denkmalschutzfenster – historisch und nach Maß
Nicht immer lassen sich Teile der alten Fenster im Rahmen einer Sanierung wiederverwenden. In solchen Fällen müssen Nachbauten auf Maß erstellt werden. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Fensterbauer beraten, der sich im Bereich Denkmalschutzfenster auskennt. Seine Aufgabe ist es, ein neuartiges Fenster zu entwickeln, das dem alten Modell möglichst ähnlich ist. Einige Fensterbauer verwenden zu diesem Zweck altmodische Prozesse, die in modernen Fertigungsprozessen nicht länger zum Einsatz kommen.
Beachten Sie, dass die neuen Fenster immer den Ansprüchen der Denkmalbehörde gerecht werden müssen. Nach der Sanierung wird ein Architekt gemeinsam mit der Behörde den Umbau abnehmen. Gehen Sie deshalb sicher, dass Sie sich an die Regeln der erteilten Erlaubnis halten. Ansonsten riskieren Sie nicht nur eine Ablehnung seitens der Baubehörde, sondern erhalten auch keine Förderungen oder zinsgünstige Kredite von der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Holzfenster und historisches Glas im denkmalgeschützten Gebäude
Bestimmte Epochen werden durch spezifische Fensterkonstruktionen und -beschläge charakterisiert. Nicht nur das Design spielt eine große Rolle, sondern auch das gewählte Material. Historische Fenster wurden aus Holz gefertigt, insbesondere Harthölzern wie Kiefer, Fichte sowie Eiche.
Ein weiteres wichtiges Material ist Glas, welches in den verschiedenen Epochen auf unterschiedliche Weisen befestigt wurde (Kittung, Bleiruten, Windeisen, Nuten). Da die Materialien und Fertigungstechniken in die Jahre gekommen sind, müssen Sie einen erfahrenen Fensterbauer wählen, der Denkmalschutzfenster nach Maß anfertigen kann. Seine Aufgabe wird es zunächst sein, die historischen Fenster zu erhalten. Sollte dies nicht möglich sein, muss er das Fenster komplett ersetzen, ohne das Gesamtbild der Immobilie zu verändern.
Es bleibt die Frage: Können Sie alte Holzfenster mit modernen Kunststofffenstern ersetzen? Diese Modelle punkten mit guter Energieeffizienz und Langlebigkeit. Generell ist es der Denkmalbehörde wichtig, das äußere Erscheinungsbild der Immobilie zu wahren. Da der Weißgrad mit einer speziellen Folienbeschichtung angepasst werden kann, sollte die weiße Farbe einer alten Fensterfassade kopiert werden können. Entscheiden Sie sich aber nicht für Kunststofffenster, ohne die Erlaubnis der Denkmalbehörde erhalten zu haben.
Anforderungen der EnEV berücksichtigen
Bei der Sanierung einer denkmalgeschützten Immobilie müssen Sie nicht nur die Denkmalbehörde zufriedenstellen, sondern auch die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllen. Das bringt gleich zwei Herausforderungen mit sich:
- Einerseits ist darauf zu achten, dass die Fenster einen Beitrag zur Wärmedämmung leisten,
- andererseits ist auf einen ausreichenden Luftwechsel zu achten, da die neuen, dichten Fenster ansonsten Feuchtigkeitsschäden herbeiführen können.
In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass die EnEV-Anforderungen mit dem Denkmalschutz zusammenprallen. Letzterer sieht nämlich vor, ein Fenster zu erhalten. Deshalb ist es von großer Wichtigkeit, die zuständige Denkmalschutzbehörde vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen zu kontaktieren.
Einbruchschutzmaßnahmen bei Denkmalschutzfenstern
Da in Deutschland die Anzahl der Einbrüche im vergangenen Jahrzehnt zugenommen hat, möchten zahlreiche Besitzer historischer Häuser Einbruchschutzmaßnahmen etablieren. Die Frage lautet: Ist das möglich, ohne den Denkmalschutz zu verletzen?
Die einfachste Methode ist das Anbringen eines zweiten Fensters. Das neue Fenster wirkt in diesem Fall wie ein Schaufenster. Kombinieren lässt sich das Fenster natürlich mit einer Alarmauslösung. Der lautstarke Ton reicht im Regelfall aus, um Diebe vom Einbruch abzuhalten. Wollen diese ihre Tat dennoch durchsetzen, müssen sie die mechanische Barriere überwinden. Erneut gilt: Sprechen Sie den Einbruchschutz mit allen Parteien ab, ehe Sie eine Entscheidung treffen. In diesem Fall sind sowohl der Fensterbauer als auch ein Sicherheitsunternehmen sowie die Denkmalbehörde gefragt.
Einbau der Denkmalschutzfenster nur vom Profi
Sowohl die Fertigung als auch den Einbau Ihrer neuen Denkmalschutzfenster sollten Sie immer einem Fachmann überlassen. Dieser kennt sich mit den alten Fenstern aus und kann diese ausbauen, ohne die Bausubstanz zu beschädigen. Des Weiteren ist ein fachgerechter Einbau wichtig, um die Anforderungen der EnEV zu erfüllen.
Denkmalschutzfenster einbauen ist Gemeinschaftssache
Von der Planung bis hin zur Wahl der Denkmalschutzfenster – am Austausch alter Fenster in einem historischen Gebäude sind mehrere Parteien beteiligt. Sprechen Sie frühzeitig mit der Denkmalbehörde, einem Fachberater sowie Fensterbauer. Treffen Sie keine Entscheidung in Eigenregie, damit Sie später keine Probleme mit der Abnahme der Sanierung haben.