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Einbruchschutz & Sicherheit

Brandschutzklassen gemäß DIN 4102

Fensterbau.org Team
Verfasst von Fensterbau.org Team
Zuletzt aktualisiert: 05. März 2021
Lesedauer: 2 Minuten

Alle Elemente müssen gemäß der gültigen Bauvorschriften einer Brandschutzüberprüfung unterzogen werden. Da normales Floatglas empfindlich auf Temperaturdifferenzen reagiert, wird eine sogenannte Brandschutzverglasung eingesetzt. Sie besteht entweder aus einer Mehrscheibenverglasung, in deren Zwischenräume chemische Verbindungen eingearbeitet sind, die sich im Brandfall ausdehnen und die Struktur des Glases unterstützt. Hierfür wird meist Natriumsilikat verwendet. Andererseits kann auch Brandschutzglas eingesetzt werden, das sich durch einen extrem niedrigen Ausdehnungskoeffizienten auszeichnen. Dadurch ist es deutlich resistenter gegen schnelle Temperaturanstiege.

Unterteilung der Brandschutzklasse

Da gemäß Brandschutzverordnung die Feuerwiderstandsdauer einer Wand durch Türen oder Fenster nicht verkürzt werden darf, muss die Tür, das Fenster oder allgemein die Verglasung die gleiche Brandschutzklasse aufweisen.

Grundsätzlich unterscheidet die DIN 4102 10 verschiedene Klassifizierungen:

  • Brandschutzklasse E: Elektroinstallationen (Brandbeanspruchung von Außen nach Innen)
  • Brandschutzklasse F: Wände, Decken, Gebäudestützen, Brandschutzverglasung mit Hitzeschutz
  • Brandschutzklasse G: Brandschutzverglasung ohne Hitzeschutz
  • Brandschutzklasse I: Elektroinstallationen (Brandbeanspruchung von Innen nach Außen)
  • Brandschutzklasse K: Absperrvorrichtungen in Lüftungsleitungen
  • Brandschutzklasse L: Lüftungskanal und -leitungen
  • Brandschutzklasse R: Rohrabschottung, Rohrdurchführungen
  • Brandschutzklasse S: Schott, Kabelbrandschott
  • Brandschutzklasse T: Türen und Klappen
  • Brandschutzklasse W: nichttragende Außenwände

Fenster und Türen werden also in die Brandschutzklassen F,G und T eingestuft.
Weiterhin erfolgt eine Klassifizierung anhand der Zeit, die das Material seine Funktion im Brandfall aufrecht erhalten kann. Die Zeitangabe erfolgt in Minuten. Darauf basierend erfolgt eine Einteilung in die Eigenschaften feuerhemmend, hochfeuerhemmend, feuerbeständig, hochfeuerbeständig, höchstfeuerbeständig

Hitzebeständige Verglasung, die in die Kategorie feuerhemmend eingestuft wird, bekommt die Bezeichnung F30, wobei die 30 für die Minuten steht, in denen die Funktionalität aufrecht erhalten werden kann. Bei hochfeurhemmenden Systemen beträgt die Zeit 60 Minuten. Feuerbeständigkeit wird ab 90 Minuten, Hochfeuerbeständigkeit ab 120 Minuten und Höchstfeuerbeständigkeit ab 180 Minuten attestiert.

Zusätzlich wird die Brandschutzklasse durch die Brandschutz-Baustoffklasse angereichert, so dass beispielsweise eine Glastür die Bezeichnung F30 -B1 haben kann. Dies steht für eine Tür, die aus einem schwerentflammbaren Material hergestellt wurde, das seine Funktion im Brandfall mindestens 30 Minuten aufrecht erhalten kann.

Wer sich beim Innenausbau eines Gebäudes nicht sicher ist, sollte sich bei Experten wie Innenarchitekten oder Fensterbauern entsprechende fachliche Informationen einholen.

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