Der Austausch von Fenstern ist eine kostenintensive Angelegenheit, die schnell mehrere tausend Euro kosten kann. Doch es gibt gute Nachrichten für Immobilieneigentümer, die ihre Gebäude energetisch sanieren möchten. Dank verschiedener Fördermöglichkeiten durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) werden sie finanziell unterstützt und erhalten einen Anreiz zum energieeffizienten Sanieren. Alternativ können Sie Ihre Ausgaben für den Fenstereinbau von der Steuer absetzen.
Alles auf einen Blick:
- Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden energetische Sanierungsmaßnahmen, wie ein Fenstertausch, und energieeffizientes Bauen gefördert.
- Die Förderungen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden.
- Die KfW bietet zinsgünstige Kredite für Komplettsanierungen an, während die BAFA Zuschüsse für Einzelmaßnahmen vergibt.
- Für eine BEG-Förderung ist eine Energieberatung durch einen qualifizierten Experten notwendig. Die BAFA fördert das Beraterhonorar.
- Es gibt auch noch die Möglichkeit, einen Steuerbonus für einen Fenstereinbau bis zum 31. Dezember 2029 geltend zu machen.
- Sie können für Ihre Maßnahme nur eine Förderung in Anspruch nehmen, eine Kombination ist nicht möglich.
Moderne Fenster: teuer, aber förderfähig
Der Einbau von gut gedämmten Fenstern ist eine wichtige Maßnahme, um ein Haus energetisch zu sanieren und auf Dauer die Heizkosten zu senken. Die damit verbundenen Kosten sind jedoch meist sehr hoch. Durch staatliche Förderungen können Sie sich beim Fenstertausch jedoch finanziell unterstützen lassen.
Wie viel kosten neue Fenster?
Ein Austausch der Fenster ist immer ein kostspieliges Vorhaben. Wie viel neue Fenster kosten, ist von mehreren Faktoren abhängig. Zusätzlich zur Größe und zum Hersteller beeinflusst auch das Material des Fensterrahmens den Preis maßgeblich. Bei der Kostenfrage spielt auch die Fensterverglasung eine Rolle, sprich, ob es sich um eine Zweifachverglasung oder Dreifachverglasung handelt und welchen Öffnungsmechanismus Sie auswählen. Was die Kosten zusätzlich ansteigen lässt, sind Sonderwünsche bei der Ausstattung wie Rollläden, Schallschutz, Sichtschutz oder Einbruchschutz für Fenster.
Abhängig von den Faktoren müssen Sie schätzungsweise mit folgenden Kosten rechnen:
Fenstermaterial | Verglasung | Preis pro Fenster |
Kunststoff | Zweifachverglasung | 150 bis 250 Euro |
Dreifachverglasung | 300 bis 500 Euro | |
Holz | Zweifachverglasung | 350 bis 500 Euro |
Dreifachverglasung | ab 600 Euro | |
Aluminium | Zweifachverglasung | ab 700 Euro |
Dreifachverglasung | ab 800 Euro |
Je nachdem, wie viele Fenster Sie austauschen möchten, kommen in der Regel mehrere tausend Euro auf Sie zu. Die gute Nachricht: Auch wenn Sie es mit einer hohen Rechnung zu tun bekommen – neue Fenster zählen zu energetischen Sanierungsmaßnahmen und tragen dazu bei, Energie und Heizkosten einzusparen. Somit sind sie damit förderfähig. Wenden Sie sich für eine individuelle Kostenrechnung sowie Details zu förderfähigen Ausgaben an einen Fensterexperten.
Welche finanziellen Förderprogramme gibt es für neue Fenster?
Im Allgemeinen wird im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zwischen drei Förderkategorien unterschieden:
- Förderung für Wohngebäude (BEG WG)
- Förderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG)
- Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM)
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sind für die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Fördersätze verantwortlich. Ein Fenstertausch zählt unter die BEG EM. Für eine solche Baumaßnahme haben Sie auch die Möglichkeit, einen Steuerbonus zu erhalten.
Zusammengefasst können Sie sich an folgende Anlaufstellen werden, wenn Sie den Einbau Ihrer neuen Fenster fördern lassen möchten:
- Finanzamt
Steuerbonus in Höhe von 20 Prozent gemäß Paragraf 35c des Einkommenssteuergesetzes
- Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Zuschüsse für energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle als Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) - Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Zinsgünstige Kredite und Tilgungszuschüsse für Fensteraustausch, aber nur bei einer Komplettsanierung
Für einen erfolgreichen Förderungsantrag bei der BAFA und der KfW ist es in der Regel verpflichtend, zunächst einen Termin mit einem qualifizierten Energieberater zu vereinbaren, der den aktuellen Zustand Ihres Hauses inspiziert und Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt. Der Experte wird Ihnen anhand der möglichen Gebäudeschwachstellen Sanierungsmaßnahmen vorschlagen.
Der Staat fördert seit Juli 2023 eine Energieberatung, solange dabei ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird. Die BAFA bezuschusst eine Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 80 Prozent.
BAFA-Förderung Energieberatung
Eine wichtige Voraussetzung für den Förderantrag bei der KfW und der BAFA ist eine Energieberatung und ein individueller Sanierungsplan. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert dabei die Energieberatung durch den Experten, solange gleichzeitig ein Sanierungsfahrplan erstellt wird.
Wird eine Energieberatung staatlich gefördert?
Ziel der deutschen Bundesregierung ist es, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudezustand zu erreichen. Hauseigentümer, die dieses Ziel aktiv mitverfolgen, indem sie ihre Bestandsimmobilien energieeffizient sanieren lassen, sollen dabei finanziell unterstützt werden.
Einen Zuschuss für eine Energieberatung gibt es von der BAFA nur, wenn gleichzeitig ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt wird. Eine Energieberatung und das Ausstellen eines iSFPs durch einen qualifizierten Energie-Effizienz-Experten ist Voraussetzung für eine KfW- und BAFA-Förderung. Eine solche Energieberatung soll Immobilieneigentümern helfen, die Energieeffizienz ihres Gebäudes möglichst sinnvoll zu verbessern. Sie bezieht sich also nicht zwangsläufig nur auf die Sanierung der Fenster, schließt diese aber natürlich mit ein.
Wie beantrage ich eine BAFA-Förderung für eine Energieberatung?
- Beantragen: Den Förderantrag müssen Sie vor der Energieberatung einreichen. Hierfür füllen Sie das Online-Antragsformular der BAFA aus und warten auf den Erhalt des Förderbescheids.
- Experten beauftragen: Beauftragen Sie einen qualifizierten und zugelassenen Energieberater für Wohngebäude. Zugelassene Energieberater finden Sie am schnellsten durch die Energieeffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena), zudem bietet auch die Verbraucherzentrale Energieberatungsgespräche an.
- Termin vereinbaren: Die Energieberatung muss innerhalb eines festgelegten Zeitraums erfolgen, der auf Ihrem Bescheid vermerkt ist. Meistens muss der Termin innerhalb von neun Monaten stattfinden. Der Berater prüft den energetischen Ist-Zustand Ihrer Immobilie, ermittelt notwendige Maßnahmen und erstellt einen Sanierungsfahrplan. Im Anschluss erhalten Sie vom Berater den Energieberatungsbericht in schriftlicher Form.
- Unterlagen einreichen: Reichen Sie alle nötigen Unterlagen sowie die Rechnung bei der BAFA zur Prüfung ein.
- Zahlung: Entweder müssen Sie die gesamte Rechnung in Vorleistung bezahlen oder der Energieberater stellt Ihnen eine Rechnung in Höhe des bezuschussten Betrags aus und die Förderzahlung geht dann direkt an den Energieberater. Für die letztere Variante müssen Sie als Beratungsempfänger an das BAFA eine Ermächtigung einreichen, damit der Zuschuss an den Berater ausgezahlt werden darf.
Wie hoch ist der Zuschuss für eine Energieberatung?
Der Zuschuss für die Energieberatung für Wohngebäude beträgt 80 Prozent des Beratungshonorars, maximal jedoch:
- 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser
- 1.700 Euro für Wohnhäuser ab 3 Wohneinheiten
- 500.000 für Wohnungseigentümergemeinschaften bei Präsentation der notwendigen Maßnahmen vor der Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung
Wer kann den Zuschuss für den Energieberater beantragen?
Informieren Sie sich im Vorfeld direkt bei den Förderstellen, ob Sie auch die notwendigen Voraussetzungen für eine geförderte Energieberatung erfüllen. Der Zuschuss „Energieberatung für Wohngebäude“ (EBW) kann in der Regel von Wohnungseigentümergemeinschaften, Eigentümern von Einfamilien- sowie Mehrfamilienhäusern, Mietern und Pächtern von Wohngebäuden sowie Nießbrauchsberechtigten beantragt werden. Sind Sie selbst nicht Eigentümer, muss eine entsprechende Zustimmung vorliegen.
BAFA: Förderung Fenster
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet Zuschüsse für einzelne Maßnahmen und darunter fällt auch eine Förderung für den Einbau von neuen Fenstern in Wohngebäuden. Um einen Zuschuss für energieeffizientes Sanieren zu erhalten, müssen Sie davor ein paar Voraussetzungen erfüllen.
Was sind die Voraussetzungen für eine BAFA-Förderung?
Das Haus, das neue Fenster erhalten soll, muss in Deutschland stehen und hauptsächlich zum Wohnen genutzt werden. Es ist wichtig, den Förderantrag vor dem Kauf und dem Einbau der Fenster zu stellen. Zudem müssen Sie einen Termin mit einem Energieberater vereinbaren und sich einen iSPF erstellen lassen.
Für die Auszahlung einer Fenster-Förderung der BAFA ist es wichtig, dass die neuen Fenster die vorgegebene technische Mindestanforderung erfüllen. Das bedeutet vor allem, dass Ihr neues Fenstersystem einen bestimmten U-Wert erfüllen muss. Dieser sollte bei 0,95 W/m²K oder darunter liegen. Je nach Einbauort können die Anforderungen an das Fenstersystem und somit die Werte variieren. Lassen Sie sich am besten von einem erfahrenen Fensterbauer beraten.
Wie hoch ist die BAFA-Förderung für Fenster?
Ob Austausch, Erneuerung oder Ersteinbau von Fenstern: In diesen Fällen wird der Kauf und der Einbau von im Rahmen des BEG EM folgendermaßen bezuschusst:
- Zuschuss von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben
- 5 Prozent Bonus, wenn individueller Sanierungsfahrplan eingereicht wird
Zusammengerechnet ergibt das einen Zuschuss von maximal 20 Prozent. Pro Wohngebäude und Kalenderjahr ist der förderfähige Betrag auf 60.000 Euro begrenzt, während die Obergrenze pro Gebäude bei maximal 600.000 Euro liegt. Stellen Sie einen entsprechenden Antrag, können Sie einen Zuschuss von insgesamt 12.000 Euro erhalten – soweit Sie einen Sanierungsplan beifügen.
Wie beantrage ich einen BAFA-Zuschuss für neue Fenster?
Auf dem BAFA Online-Portal finden Sie das entsprechende Antragsformular. Der folgende Leitfaden fasst Ihnen die wichtigen Schritte zusammen:
- Förderantrag für Energieberatung beantragen und anerkannten Energieeffizienz-Experten beauftragen. Den Sanierungsplan sowie weitere Unterlagen fügen Sie dem Antrag bei.
- Unverbindliche Angebote von Betrieben und Unternehmen einholen und vergleichen. Vergeben Sie vor dem Förderantrag keinen Auftrag. Achten Sie beim Fensterkauf vor allem auf den U-Wert.
- Richten Sie sich einen Zugang zum BAFA-Online-Portal ein. Hier können Sie Ihren Antrag für den Zuschuss einschicken und den Status jederzeit prüfen.
- Haben Sie eine Zusage für den Zuschuss erhalten, können Sie den Auftrag an den ausgewählten Betrieb vergeben und ausführen lassen. Wurde der Sanierungsplan durchgeführt, muss zum Schluss noch ein Verwendungsnachweis eingereicht werden. So soll nachvollzogen werden, dass die Fördermittel zweckgemäß eingesetzt worden sind.
- Wurde die Sanierung gemäß der Dokumente ordnungsgemäß durchgeführt, zahlt Ihnen die BAFA die Förderzahlung aus.
Für weitere Details wenden Sie sich am besten direkt an die BAFA Beratungsstelle. Die Förderprogramme ändern sich nämlich laufend, daher sollten Sie sich für weitere Details am besten direkt an Förderinstitute.
KfW-Förderung: Modernisierung von Fenstern
Die KfW-Bankengruppe unterstützt energieeffizientes Sanieren in Form von attraktiven Kreditprogrammen. Je nach Förderprogramm können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anträge für zinsgünstige Darlehen mit Tilgungszuschüssen stellen. Es gibt von der KfW aber keine einzelne Förderung für einen Fenstertausch. Für ein KfW-Förderprogramm müssen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen einer kompletten Haussanierung umgesetzt werden.
Welche KfW-Förderung für neue Fenster gibt es?
Wenn Sie eine KfW-Förderung beantragen, gibt es einen entscheidenden Unterschied: Während das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Zuschüsse vergibt, bietet die KfW Kredite mit Tilgungszuschuss. Die KfW fördert zudem keine Einzelmaßnahmen wie die BAFA, sondern ausschließlich komplette Gebäudesanierungen. Das bedeutet, planen Sie Ihre Immobilie durch eine umfangreiche Sanierung auf den technischen Standard eines KfW-Effizienzhauses der Stufe 85 oder besser zu bringen, dann sind die KfW-Programme genau das richtige für Sie.
Je besser der Standard des Effizienzhauses am Ende ist, desto höher fällt die Förderung aus. Für ein Effizienzhaus 40 vergibt die KfW zum Beispiel einen Kredit von bis zu 24.000 Euro pro Wohneinheit mit einem Tilgungszuschuss von 20 Prozent von maximal 120.000 Euro.
Planen Sie für mehr Sicherheit zu sorgen und Ihr Zuhause einbruchsicherer zu machen, bietet Ihnen die KfW ebenfalls finanzielle Unterstützung an. So gibt es für den Einbau von abschließbaren Fenstergriffen, vergitterte Kellerfenster oder andere Nachrüstsysteme für Fenster und Türen eine Förderung. Ein Antrag ist zudem auch für Smart Home Systeme möglich, wie für Fenster, Türen und Rollläden, die durch Bedienungs- und Antriebssysteme eingestellt werden können.
KfW-Förderung für Komplettsanierung
Im Allgemeinen bietet die KfW einen zinsgünstigen Kredit bis zu 150.000 Euro pro Wohneinheit für energieeffizientes Bauen. Planen Sie in dem Zusammenhang auch einen Fenstereinbau können Sie folgende staatliche Förderungen erhalten:
Förderprogramme | Art der Förderung | geförderte Maßnahmen | Fördersatz |
Kredit 261 | Förderkredit | Komplettsanierung zum Effizienzhaus | 5 bis 25 Prozent Tilgungszuschuss abhängig vom Effizienzhausstandard zusätzlich 15 Prozent bei serieller Sanierung zusätzlich 10 Prozent für Worst Performance Building (Sanierung von besonders energetisch ineffizienten Häusern) |
zusätzliche Förderung im Rahmen des Kredit 261 | Förderkredit | Fachplanung und Baubegleitung | 50 Prozent Tilgungszuschuss max. Betrag abhängig von der Immobilie und dem Vorhaben |
Kredit 159 | Zuschuss/ zinsgünstiger Kredit | altersgerechtes Umbauen (Einbruchschutz & Barrierefreiheit) | bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit |
Die Fördermöglichkeiten unterliegen regelmäßigen Veränderungen. Daher ist eine direkte Anfrage bei den entsprechenden Ansprechpartnern die beste Möglichkeit, um umfassende und aktuelle Informationen zu erhalten.
Wie wird eine KfW-Förderung beantragt?
- Energieeffizienz-Experte finden: Beauftragen Sie zuerst einen zugelassenen Experten für Energieeffizienz und lassen Sie sich einen iSPF erstellen.
- Termin mit Finanzierungspartner (z. B. Bank): Bevor Sie Verträge mit Lieferanten oder Dienstleistern abschließen und den Kredit beantragen, sollten Sie einen Termin mit Ihrem Finanzierungspartner, zum Beispiel mit Ihrer Hausbank, vereinbaren. Legen Sie dort die Antragsformulare mit allen nötigen Unterlagen vor. Wichtig ist hier vor allem die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) vom Energieeffizienz-Experten. Die Bank prüft den Antrag und leitet ihn anschließend an die KfW weiter.
- Kreditvertrag abschließen: Schließen Sie den Kreditvertrag mit Ihrer Bank ab.
- Baubeginn: Sobald Sie den Kreditvertrag abgeschlossen haben, können Sie mit Ihrem Bauvorhaben loslegen.
- Tilgungszuschuss erhalten: Reichen Sie nach Baubeendigung bei Ihrer Bank die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ein. Diese Bestätigung stellt Ihnen nach Bauende Ihr Energieeffizienz-Berater aus. Nach Prüfung der KfW wird Ihnen der Tilgungszuschuss gutgeschrieben.
Sie dürfen mit den Sanierungsmaßnahmen unter keinen Umständen vor der Antragstellung beginnen. Der Antrag muss zwingend vorher bei der KfW eingehen, ansonsten wird er nicht berücksichtigt.
Fenstertausch: Steuerbonus
Energieeffiziente Immobilien tragen zum Klimaschutz bei und sind daher ein wichtiger Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung. Mit einer steuerlichen Förderung möchte diese nun die energieeffiziente Sanierung von Wohngebäuden vorantreiben.
Wie sieht die Steuerersparnis bei einer energetischen Sanierung aus?
Wer seine selbst bewohnte Immobilie energetisch sanieren lässt, erhält vom Finanzamt einen Bonus in Form einer Steuerrückzahlung. Dazu zählt unter anderem ein Fenstertausch. Es können 20 Prozent der Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer abgeschrieben werden. Die Steuerrückzahlung ist auf drei Jahre aufgeteilt, wobei der Maximalbetrag je Wohneinheit bei 40.000 Euro liegt. Der Steuerbonus wird folgendermaßen berechnet:
- im Jahr der energetischen Sanierung: 7 Prozent Steuerbonus (14.000 Euro)
- Folgejahr: 7 Prozent (max.14.000 Euro)
- drittes Jahr: 6 Prozent (max. 12.000 Euro)
Wichtig ist, dass Sie den Steuerbonus nicht gleichzeitig mit einer BAFA- oder KfW-Förderung geltend machen können.
Was sind die Voraussetzungen für eine steuerliche Förderung?
- Die steuerliche Förderung gilt nur für Immobilieneigentümer, die das sanierte Gebäude selbst bewohnen.
- Das Wohngebäude muss bei Sanierungsbeginn älter als zehn Jahre sein.
- Die Sanierungsmaßnahme wurde von einem Fachbetrieb durchgeführt.
- Die steuerliche Förderung ist nur möglich, wenn Sie nicht bereits andere Fördermittel für energieeffizientes Sanieren von der KfW oder BAFA erhalten.
- Der Steuerbonus ist zeitlich begrenzt: Ihn gibt es nur für energieeffizientes Sanieren, das nach dem 1. Januar 2020 begonnen hat und vor dem 1. Januar 2030 abgeschlossen wurde.
- Fenster und Türen müssen technische Mindestanforderungen erfüllen, zum Beispiel müssen auch hier Fenster einen U-Wert von mindestens 0.95 W/m²K besitzen.
Überblick: Förderung und Zuschüsse für Fenster
Förderprogramm | KfW | BAFA | Finanzamt |
Gebäudehülle (Fenster, Türen, Keller, Dach etc.) |
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Komplettsanierung zum Effizienzhaus |
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| altersgerechtes Umbauen (Einbruchschutz & barrierefreies Bauen) |
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Fazit
Planen Sie energieeffizient zu sanieren und möchten die Fenster Ihrer Immobilie austauschen, kann das schnell teuer werden. Doch für energetische Maßnahmen können Sie verschiedene Förderprogramme wahrnehmen, mit denen Sie einen mehr oder weniger großen Geldbetrag sparen können. Bekannt sind die Förderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Eine weitere Alternative, Geld beim Fenstereinbau zu sparen, ist durch einen Steuerbonus. Wer sein Zuhause energetisch saniert und dafür nicht bereits ein Fördermittel erhält, darf sich über eine Steuerrückzahlung freuen. Der Zeitraum für diesen Steuerbonus ist jedoch auf zehn Jahre begrenzt und läuft nur bis zum 31. Dezember 2029. Für eine erfolgreiche Förderung müssen Ihre Fenster den technischen Standards entsprechen. Zudem müssen Sie für einen Zuschuss der BAFA oder einen Kredit der KfW eine Beratung mit einem Energieeffizient-Experten vereinbaren, der Ihnen einen individuellen Sanierungsfahrplan ausstellen muss.